Matchpoint – Tennis Training Manager
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Matchpoint - Tennis Training Manager · Software as a Service · B2B

Version 22. Oktober 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist die Peek Solution FlexCo, Neukirchen 33, 4671 Neukirchen bei Lambach, Österreich, FN 658269v, Landesgericht Wels, UID ATU82505825, vertreten durch Geschäftsführer Harald Huemer. Kontakt: office@peeksolution.at, Telefon +43 699 11074076. Weitere Angaben im Impressum.

Diese AGB gelten für die vereinbarte Nutzung von Matchpoint - Tennis Training Manager als Software as a Service (SaaS) durch Unternehmer im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes. Dazu zählen Vereine nur, soweit der jeweilige Vertrag ihrer unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen ist. Verbrauchergeschäfte sind nicht Gegenstand dieser AGB.

Vertragspartner ist die beauftragende Person oder Organisation. Trainer, Beschäftigte und Nutzer von Matchpoint Connect erhalten Zugang im Rahmen dieses Kundenvertrags; diese AGB begründen für sie keinen eigenen kostenpflichtigen SaaS-Vertrag.

2. Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen

Der Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen individuellen Angebots oder durch eine übereinstimmende Bestellung und Auftragsbestätigung zustande. Eine Demo-Anfrage oder der bloße Besuch der Website begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag.

Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart und dem Kunden die maßgebliche Fassung zugänglich gemacht wird. Es gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Version. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor; für die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten gehen die einschlägigen Regelungen der gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor.

3. Leistungsumfang

Matchpoint unterstützt die Organisation des Tennisbetriebs, insbesondere Planung, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Abrechnung, Anmeldung und Kommunikation. Maßgeblich sind das gebuchte Paket und die vereinbarte Leistungsbeschreibung. Nutzerzahlen, Zusatzmodule, Einrichtung, Datenübernahme, Schulungen und besondere Anpassungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Die Software wird über das Internet bereitgestellt. Eine Überlassung des Quellcodes oder Installation auf kundeneigener Infrastruktur ist damit nicht vereinbart. Kostenpflichtige Zusatzleistungen und externe Kommunikationsdienste werden nur im vereinbarten Umfang erbracht. Testzugänge richten sich nach den gesondert mitgeteilten Testbedingungen; ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht nur durch eine entsprechende Vereinbarung.

4. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches Recht, die gebuchten Funktionen für den eigenen Trainings- oder Vereinsbetrieb durch berechtigte Nutzer zu verwenden. Spielerzugänge und Anmeldeformulare können im gebuchten Umfang für den eigenen Kundenkreis eingesetzt werden.

Eine Weitervermietung, ein eigenständiger Weiterverkauf von Zugängen sowie die Umgehung von Zugangs- oder Sicherheitsbeschränkungen sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet. Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern; Rechte des Kunden an seinen eigenen Inhalten bleiben erhalten.

5. Mitwirkung und zulässige Nutzung

Der Kunde hält seine Vertrags- und Kontaktdaten aktuell, verwaltet die Berechtigungen seiner Nutzer und schützt Zugangsdaten vor unberechtigter Nutzung. Ein vermuteter Missbrauch oder eine Sicherheitsstörung ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde darf nur Daten und Inhalte einstellen, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist. Er ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit seiner Spieler- und Trainerverwaltung, Anmeldungen und versandten Nachrichten verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware und missbräuchliche Massenkommunikation sind untersagt.

Der Kunde benötigt geeignete Endgeräte, einen unterstützten aktuellen Browser und eine Internetverbindung. Er prüft fachliche Eingaben sowie erzeugte Abrechnungen vor ihrer Verwendung. Matchpoint ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

6. Betrieb, Wartung und Support

Der Anbieter stellt die vereinbarten Funktionen bereit und führt erforderliche Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen durch. Planbare Unterbrechungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt; dringende Sicherheitsmaßnahmen können kurzfristig erforderlich sein. Beeinträchtigungen sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.

Besondere Verfügbarkeitsquoten, Supportzeiten, Reaktionsfristen sowie Sicherungs- und Wiederherstellungsziele bedürfen einer ausdrücklichen Leistungsvereinbarung. Aus diesen AGB ergibt sich keine Zusage eines unterbrechungsfreien Betriebs oder einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Die Verantwortung des Anbieters für die vereinbarte Leistung und gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

Bei einer konkreten Gefährdung der Systemsicherheit oder einer rechtswidrigen Nutzung darf der Anbieter betroffene Zugänge vorübergehend und verhältnismäßig einschränken. Der Kunde wird soweit möglich vorab, ansonsten unverzüglich informiert; nach Wegfall des Grundes wird die Einschränkung aufgehoben.

7. Entgelt und Zahlung

Preise, Abrechnungsperioden, Zahlungsziele, Umsatzsteuer und vereinbarte Rabatte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Individuelle Angebote und feste Abonnementpakete sind möglich. Ein jährlicher Abrechnungszeitraum und eine monatliche Preisangabe ändern für sich genommen nicht die vereinbarte Vertragslaufzeit.

Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden vor ihrer Beauftragung vereinbart. Preisänderungen setzen eine wirksame Vereinbarung oder eine gesondert vereinbarte zulässige Anpassungsregel voraus. Ein einseitiges freies Preisänderungsrecht wird durch diese AGB nicht eingeräumt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Ansprüche.

8. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

Für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Eine E-Mail an office@peeksolution.at genügt. Der Kunde soll die betroffene Organisation und den Vertrag eindeutig bezeichnen. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Kündigung.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, soweit dies zumutbar ist.

Gesetzliche Wechselrechte haben Vorrang: Die Jahreslaufzeit und die reguläre Dreimonatsfrist beschränken keine zwingenden Rechte auf einen Anbieterwechsel, einen Wechsel in eigene Infrastruktur oder eine gesetzlich vorgesehene Vertragsbeendigung, insbesondere nach dem EU Data Act. Dafür gilt ergänzend Abschnitt 10.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit ihren Anlagen wird dem Kunden gesondert als Vertragsunterlage bereitgestellt und vereinbart.

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten von Spielern, Trainern oder anderen Personen im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Sie regelt insbesondere Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützungspflichten sowie Rückgabe und Löschung.

Der Kunde bleibt für die von ihm festgelegten Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen und Informationen an betroffene Personen verantwortlich. Eigene gesetzliche Pflichten des Anbieters bleiben bestehen. Die Datenschutzerklärung dieser Website ersetzt weder die Auftragsverarbeitungsvereinbarung noch die Datenschutzinformationen des Kunden.

10. Kundendaten, Anbieterwechsel und Vertragsende

Datenexport und Löschung werden in einer gesondert bereitgestellten kundenspezifischen Vertragsanlage konkretisiert.

Der Kunde behält seine Rechte an den eingebrachten Daten. Der Anbieter verarbeitet sie zur Vertragserfüllung und nach den vereinbarten Weisungen; eine Verwendung für eigene Werbung oder ein Verkauf von Kundendaten wird durch diese AGB nicht gestattet.

Soweit Kapitel VI des EU Data Act anwendbar ist, kann der Kunde einen Wechsel zu einem anderen Anbieter derselben Dienstart, in eigene Infrastruktur oder die gesetzlich vorgesehene Löschung verlangen. Die Mitteilung erfolgt an office@peeksolution.at. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate; anschließend gilt grundsätzlich ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. Gesetzliche Verlängerungsrechte und begründete technische Ausnahmefälle bleiben unberührt. Während des Übergangs unterstützt der Anbieter den Wechsel und erhält die vertraglichen Dienste im gesetzlich vorgesehenen Umfang aufrecht.

Exportierbare Daten werden im gesetzlich vorgesehenen strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt; erforderliche offene Schnittstellen und Dokumentation werden nach den gesetzlichen Vorgaben zugänglich gemacht. Anschließend gilt bei einem Wechsel ein Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen. Danach werden die betroffenen Daten entsprechend der Auftragsverarbeitungsvereinbarung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsgründe bestehen.

Ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte im Sinne des Data Act erhoben. Zuvor sind solche Entgelte nur im gesetzlich zulässigen und vor Vertragsabschluss transparent vereinbarten Umfang möglich. Diese AGB begründen weder eine gesonderte Wechselgebühr noch eine pauschale Entschädigung für vorzeitige Vertragsbeendigung.

Die vor Vertragsabschluss bereitzustellende Leistungsanlage konkretisiert Datenkategorien, Formate, Schnittstellen, Übertragungs- und Löschablauf, Sicherungskopien sowie etwaige gesetzlich zulässige Entgelte. Sie darf zwingende Wechselrechte nicht beschränken. Vertrauliche interne Informationen oder Softwarebestandteile werden nur insoweit zurückbehalten, wie dies gesetzlich zulässig ist und den Wechsel nicht behindert.

11. Mängel und Haftung

Der Kunde meldet auftretende Störungen mit einer möglichst nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter untersucht gemeldete Mängel und behebt von ihm zu verantwortende Abweichungen von der vereinbarten Leistung. Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bleiben bestehen.

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss, keine Haftungshöchstsumme und keine Verkürzung gesetzlicher Anspruchsfristen. Eine weitergehende, gesonderte Haftungsregelung bedarf einer ausdrücklichen und rechtlich zulässigen Vereinbarung.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Dies gilt auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind bereits rechtmäßig bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen sowie gesetzlich verpflichtende Offenlegungen.

13. Änderungen des Vertrags

Eine neue Fassung dieser AGB gilt für bestehende Verträge nur nach wirksamer Vereinbarung. Schweigen des Kunden oder die bloße weitere Nutzung gilt nach diesen AGB nicht als Zustimmung. Vereinbarte Hauptleistungen dürfen nicht durch einen allgemeinen Änderungsvorbehalt einseitig eingeschränkt werden.

14. Schlussbestimmungen

Für den Vertrag ist österreichisches Recht vorgesehen; zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit keine gesonderte wirksame Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wird.

Ist eine Bestimmung unwirksam, richten sich ihre Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine unwirksame Regelung wird nicht automatisch durch eine für den Anbieter möglichst günstige Regelung ersetzt.

Vertragsfragen und Kündigungen: office@peeksolution.at.

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